In Europa ist es immer häufiger zu sehen, dass Bürger sich für Elektroroller als bevorzugtes Verkehrsmittel entscheiden. Aus diesem Grund haben viele europäische Städte begonnen, neue Dienste in ihr öffentliches Verkehrssystem zu integrieren, die das Mieten von Rollern ermöglichen, sei es für regelmäßige oder gelegentliche Fahrten.
Daher ist es unerlässlich, die geltenden Vorschriften zu kennen, und genau deshalb werden wir in diesem Artikel einige Aspekte der Regelungen in verschiedenen Ländern Europas zur Nutzung von Elektrorollern betrachten.
Obwohl diese innovative Mobilitätsform wirtschaftlich, umweltfreundlich und spaßig ist, blieb sie nicht ohne Kontroversen, da sie in einigen Fällen Probleme des Zusammenlebens verursachte und eine interessante öffentliche Debatte darüber auslöste, wie der öffentliche Raum genutzt werden sollte – sowohl für das Fahren als auch für das Abstellen von Elektrorollern.
Aus diesem Grund haben die verschiedenen Länder der Europäischen Union vor einiger Zeit eine gründliche Untersuchung und Regulierung dieser neuen Mobilitätsform eingeleitet, mit dem Ziel, ein harmonisches Zusammenleben zwischen Nutzern, Fußgängern und traditionellen Verkehrsmitteln in unseren Städten zu fördern.
Die Gesetzgebung zur Nutzung von Elektrorollern im öffentlichen Raum ist daher relativ neu, da viele Länder bis vor Kurzem keine oder nur sehr eingeschränkte Vorschriften in diesem Bereich hatten.
Heute haben mehrere Mitgliedstaaten unterschiedliche Verkehrsordnungen eingeführt, um diese neue Mobilitätsform zu integrieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese neuen Vorschriften nicht harmonisiert sind, was bedeutet, dass es große Unterschiede zwischen den Ländern geben kann. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen verboten sein.

Gängige Vorschriften für die Nutzung von Elektrorollern in ganz Europa, die immer beachtet werden müssen:
- Fahren Sie stets vorsichtig, aufmerksam und umsichtig.
- Nutzen Sie wann immer möglich Radwege und beachten Sie die Verkehrsregeln.
- Stören oder behindern Sie keine Fußgänger. Fußgänger haben auf Gehwegen und Fußgängerzonen (wenn Elektroroller auf Gehwegen erlaubt sind) immer Vorrang.
- Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist verboten.
- Das Fahren mit einem Beifahrer ist verboten.
- Tragen Sie einen Helm, auch wenn dies nicht verpflichtend ist.
- Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
- Verstöße werden in der Regel streng bestraft.
VORSCHRIFTEN IN SPANIEN
Mindestalter
Die DGT empfiehlt ein Mindestalter von 16 Jahren. Zudem unterliegt es den lokalen Vorschriften, daher wird empfohlen, diese vorher zu prüfen. Zum Beispiel ist in Madrid das Fahren eines Elektrorollers ab 15 Jahren erlaubt. Das Mieten eines Elektrorollers ist in der Regel erst ab 18 Jahren möglich.
- Lokale Vorschriften beachten.
- 25 km/h
Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann von Stadt zu Stadt variieren. In Sevilla beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Radwegen zum Beispiel 15 km/h. In Bilbao ist das Überholen nur bei 10 km/h erlaubt.
Helm
Je nach Stadt gelten unterschiedliche Vorschriften. In Madrid und Barcelona ist zum Beispiel das Tragen eines Helms beim Mieten eines Elektrorollers Pflicht.
Fahrbeschränkungen
Im Allgemeinen ist das Fahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen, Kreuzungen, Autobahnen, Schnellstraßen, Hauptstraßen und städtischen Tunneln nicht erlaubt. Jede Stadt kann jedoch eigene Regeln aufstellen, die von der allgemeinen Regel abweichen können.
Pflichtausstattung
- Bremsen
- Glockenfilter
- Front- und Rücklichter
- Reflektoren
- Versicherungspolice
Derzeit gibt es in Spanien keine Pflichtversicherung für Elektroroller.
Städte können jedoch eigene Vorschriften erlassen.
Blutalkoholgrenze
- 0,5 ‰
- 0,3 ‰ für Fahranfänger.
- 0,0 ‰ für Personen unter 18 Jahren.
Bußgelder:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 € und 1.000 € geahndet. Zusätzlich wird der Roller beschlagnahmt.
- Es kann eine Geldstrafe von 200 € verhängt werden für:
- Benutzung eines Handys während der Fahrt.
- Tragen von Kopfhörern.
- Fahren bei Nacht ohne Beleuchtung.
- Fahren auf dem Gehweg.
VORSCHRIFTEN IN DEUTSCHLAND
Mindestalter
- 14 Jahre alt.
Höchstgeschwindigkeit
- 20 km/h. Elektroroller, die schneller fahren können, sind nicht erlaubt.
Wo ist das Fahren erlaubt?
- In Bereichen, die für Radfahrer reserviert sind.
- Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf man auf der Straße und außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen fahren. Das Fahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen ist verboten.
Pflichtausstattung
- Weißes Frontlicht und rotes Rücklicht.
- Zwei unabhängige Bremsen.
- Klingel.
- Parken
- Sie dürfen am Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg abgestellt werden, solange sie den Verkehr nicht behindern.
- Sie dürfen in Fußgängerzonen abgestellt werden, sofern diese für Roller freigegeben sind.
- Versicherungspolice
- Der Elektroroller muss versichert sein und die entsprechende Versicherungsplakette tragen, die 12 Monate gültig ist.
- Im Falle eines Unfalls deckt die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten ab.
- Die Versicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt.
- Der Verkauf von Elektrorollern, die für den deutschen Markt bestimmt sind, muss die ABE in der Dokumentation enthalten. Beim Kauf eines Elektrorollers sollte auf diese Dokumentation geachtet werden.
- Wenn keine ABE vorliegt, darf er nicht im Straßenverkehr benutzt werden.
Blutalkoholgrenze
- 0,5 ‰.
- Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger gilt während der Probezeit eine Grenze von 0,0 ‰. Wer einen Elektroroller unter Alkoholeinfluss fährt, kann seinen Führerschein verlieren.
Sonstiges
Klappbare Elektroroller dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden.
VORSCHRIFTEN IN FRANKREICH
Mindestalter
- 12 Jahre alt.
Höchstgeschwindigkeit
- 25 km/h. Der Elektroroller muss aufgrund seiner Bauart mit dieser Geschwindigkeit gefahren werden.
Wo ist das Fahren erlaubt?
- Auf Radwegen in städtischen Gebieten.
- Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße gefahren werden, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h beträgt.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur „voies vertes“ (gemeinsame Wege und Radwege) genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten. Städte können dies jedoch erlauben. Die Gehgeschwindigkeit (6 km/h) gilt.
- In Ausnahmefällen können Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektroroller zugelassen werden. In diesem Fall sind Helme Pflicht und Minderjährige müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
Blutalkoholgrenze.
- 0,5 ‰.
- 14 von 24
Parken
- Das Abstellen des Rollers auf dem Gehweg ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindert werden.
Ausnahme Paris.
- Das Parken auf Gehwegen ist verboten. Es kann eine Geldstrafe von 49 Euro verhängt werden und Abschleppkosten können anfallen.
Pflichtausstattung
- Bremsen.
- Klingel.
- Front- und Rücklichter.
- Rück- und Seitenreflektoren.
- Reflektierende Kleidung bei Nacht und schlechter Sicht.
Helm und Kopfhörer
- Helme sind nicht verpflichtend, aber empfohlen. - Kopfhörer sind verboten.
Versicherungspolice
- Für das Fahren eines Elektrorollers in Frankreich ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich.
Bußgelder
- Fahren mit Kopfhörern: 35 Euro.
- Fahren auf dem Gehweg: 135 Euro.
- Benutzung eines Elektrorollers mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h: 1.500 Euro.
REGELUNGEN IN ITALIEN
Mindestalter
- 14 Jahre alt.
Höchstgeschwindigkeit
- 20 km/h.
- 6 km/h in Fußgängerzonen.
Helm
- Helme werden für alle empfohlen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen Helme tragen.
Wo ist das Fahren erlaubt?
- Auf Radwegen und gemischten Wegen für Fußgänger und Radfahrer. - Auf innerstädtischen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
- In Fußgängerzonen (max. 6 km/h).
- Das Fahren auf Gehwegen und entgegen der Fahrtrichtung ist verboten.
Parken
- Das Parken auf der Straße ist erlaubt, solange es den Verkehr nicht behindert oder Einfahrten, Ausfahrten oder Gehwege nicht blockiert.
- Auf Gehwegen darf der Elektroroller nur in ausgewiesenen Bereichen abgestellt werden.
- Eine Haftpflichtversicherung ist für Elektroroller nicht verpflichtend.
Pflichtausstattung
- Bremsen (*Neu: vorne und hinten). - Klingel.
- Front- und Rücklichter.
- Reflektoren.
- Neu: Blinker (gelbe Blinklichter, vorne und hinten).
- Reflektierende Kleidung (im Dunkeln, ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang).
Bußgelder
- Das Fahren mit zwei Personen auf einem Elektroroller kann mit einer Geldstrafe zwischen 100 € und 400 € geahndet werden.
- Elektroroller, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Beleuchtung, Blinker usw.), können bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt werden.
- Aufgerüstete Elektroroller, z. B. mit einem stärkeren Motor, können beschlagnahmt und mit einer Geldstrafe belegt werden.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit Bußgeldern von 42 € bis 168 € geahndet.
- Im Juni 2023 kündigte die italienische Regierung strengere Regeln für Elektroroller-Fahrer an. Neben Helmen werden Haftpflichtversicherung und Kennzeichen verpflichtend sein. Das Parlament muss die vorgeschlagene Gesetzgebung noch genehmigen.
VORSCHRIFTEN IN PORTUGAL
Mindestalter
- Es gibt kein gesetzliches Mindestalter. Zum Mieten eines Elektrorollers muss man jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem muss ein Ausweisdokument mitgebracht werden.
Höchstgeschwindigkeit
- 25 km/h.
- Elektroroller zur Miete in Lissabon haben eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Helm
- Die Nutzung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Wo ist das Fahren erlaubt?
- Fahrradwege und Straßen müssen benutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf man städtische Straßen benutzen.
- Es ist verboten, auf Bürgersteigen, öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen zu fahren.
Parken
In Lissabon darf der Elektroroller an folgenden Orten nicht abgestellt werden:
- Öffentliche Plätze.
- Bürgersteige.
- Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen.
- Vor historischen Gebäuden.
- In der Hauptstadt wurden spezielle Parkzonen für Elektroroller eingerichtet.
Blutalkoholgrenze.
- 0,5 ‰. Verstöße können mit einer Geldstrafe zwischen 250 € und 2.500 € geahndet werden. Ab 1,2 ‰ besteht die Gefahr einer Freiheitsstrafe.
Versicherungspolice.
- Nicht verpflichtend für Elektroroller.
Andere
- Pflichtausstattung umfasst die Verwendung von Vorder- und Rücklichtern sowie Reflektoren bei Dunkelheit.
- Es ist verboten, mit Kopfhörern zu fahren oder ein Handy zu benutzen.
In einer Welt, in der sich die urbane Mobilität schnell entwickelt, haben sich Elektroroller als dynamisches und spannendes Verkehrsmittel etabliert. Wie wir gesehen haben, nehmen europäische Städte diesen Trend an, und die Vorschriften entwickeln sich weiter, um ein sicheres und harmonisches Miteinander von Nutzern, Fußgängern und traditionellen Verkehrsmitteln zu gewährleisten.
Von den charmanten Straßen Spaniens über die Effizienz Deutschlands, die Eleganz Frankreichs bis hin zum Stil Italiens weben sich Elektroroller in das Gefüge des modernen urbanen Lebens ein. Diese schlanken und umweltfreundlichen Fahrzeuge bieten eine aufregende und zugleich verantwortungsvolle Möglichkeit, sich in unseren lebhaften Stadtlandschaften zu bewegen.
Egal, ob Sie an der Seine entlangfahren, die historischen Straßen Roms erkunden oder eine Reise durch das Herz Berlins unternehmen – denken Sie daran, Ihren Helm aufzusetzen, die örtlichen Vorschriften zu respektieren und sich der Revolution anzuschließen. Lassen Sie Ihre Stadt zu Ihrem Spielplatz werden und der Wind in Ihren Haaren Sie an die Freiheit erinnern, die Elektroroller in unsere modernen Metropolen bringen. Nehmen Sie die Roller-Revolution an und fahren Sie in die Zukunft der urbanen Mobilität!
Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben oder weitere Informationen zu einem anderen Land wünschen, hinterlassen Sie uns bitte einen Kommentar.
Die auf der CEC-Germany-Website veröffentlichten Informationen vom 4. Juli 2023 wurden zur Erstellung dieser Broschüre verwendet.
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