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Electric Scooters: European Characteristics and Rules

Elektroroller: Europäische Eigenschaften und Vorschriften

1 Kommentar

In Europa entscheiden sich immer mehr Menschen für Elektroroller als bevorzugtes Verkehrsmittel. Aus diesem Grund haben viele europäische Städte begonnen, neue Dienste in ihr öffentliches Verkehrssystem zu integrieren, die das Mieten von Elektrorollern für regelmäßige oder gelegentliche Fahrten ermöglichen.

Daher ist es unerlässlich, die geltenden Vorschriften zu kennen. Genau aus diesem Grund werden wir in diesem Artikel einige Aspekte der Vorschriften zur Nutzung von Elektrorollern in Europa in ausgewählten Ländern untersuchen.

Obwohl diese innovative Form der Mobilität kostengünstig, umweltfreundlich und unterhaltsam ist, blieb sie nicht unumstritten. In einigen Fällen führte sie zu Problemen im Zusammenleben und löste eine interessante öffentliche Debatte darüber aus, wie der öffentliche Raum sowohl für das Fahren mit Elektrorollern als auch für deren Abstellen genutzt werden sollte.

Aus diesem Grund haben die verschiedenen Länder der Europäischen Union vor einiger Zeit eine eingehende Untersuchung und Regulierung dieser neuen Form der Mobilität eingeleitet, mit dem Ziel, ein harmonisches Zusammenleben zwischen Nutzern, Fußgängern und traditionellen Verkehrsmitteln zu fördern, die in unseren Städten unterwegs sind.

Daher ist die Gesetzgebung zur Nutzung von Elektrorollern im öffentlichen Raum relativ neu, da es bis vor Kurzem in vielen Ländern keine Vorschriften für diesen Bereich gab oder diese, sofern vorhanden, sehr begrenzt waren.

Heute haben mehrere Mitgliedstaaten unterschiedliche Verkehrsvorschriften eingeführt, um diese neue Form der Mobilität zu integrieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese neuen Vorschriften nicht harmonisiert sind, sodass es zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede geben kann. Was in einem Land erlaubt sein kann, kann in einem anderen verboten sein.

JOYOR A3 ELEKTROROLLER – ELEKTROROLLER JOYOR A3


Allgemeine Vorschriften für die Nutzung von Elektrorollern in ganz Europa, die stets beachtet werden müssen:

  • Fahren Sie stets vorsichtig, aufmerksam und umsichtig.
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und beachten Sie die Verkehrsregeln.
  • Behindern oder stören Sie Fußgänger nicht. Fußgänger haben auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen immer Vorrang (wenn das Fahren mit Elektrorollern auf Gehwegen erlaubt ist).
  • Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten.
  • Die Mitnahme eines Passagiers ist verboten.
  • Tragen Sie einen Helm, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  • Verstöße werden in der Regel streng geahndet.


VORSCHRIFTEN IN SPANIEN

Mindestalter

Die DGT empfiehlt ein Mindestalter von 16 Jahren. Darüber hinaus unterliegt die Nutzung den örtlichen Vorschriften, weshalb empfohlen wird, diese vorher zu konsultieren. In Madrid beispielsweise ist das Fahren eines Elektrorollers ab 15 Jahren erlaubt. Das Mieten eines Elektrorollers ist in der Regel erst ab 18 Jahren möglich.

Parken
  • Örtliche Vorschriften beachten.
Höchstgeschwindigkeit
  • 25 km/h

Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann von Stadt zu Stadt variieren. In Sevilla beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen beispielsweise 15 km/h (9 mph). In Bilbao ist das Überholen nur bei 10 km/h erlaubt.

Helm

Je nach Stadt gelten unterschiedliche Vorschriften. In Madrid und Barcelona besteht beispielsweise Helmpflicht, wenn man einen Elektroroller mietet.

Fahrbeschränkungen

Generell ist das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen, an Kreuzungen, auf Autobahnen, Schnellstraßen, Hauptstraßen und in Stadttunneln nicht erlaubt. Jede Stadt kann jedoch eigene Vorschriften erlassen, die von der allgemeinen Regel abweichen können.

Vorgeschriebene Ausrüstung

  • Bremsen
  • Klingel
  • Front- und Rücklichter
  • Reflektoren
  • Versicherungspolice

Derzeit besteht in Spanien keine Versicherungspflicht für Elektroroller.
Allerdings können Städte eigene Vorschriften erlassen.

Blutalkoholgrenze

  • 0,5 ‰
  • 0,3 ‰ für Fahranfänger.
  • 0,0 ‰ für Personen unter 18 Jahren.

Bußgelder:

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 1.000 € geahndet. Außerdem wird der Roller beschlagnahmt.
  • Für Folgendes kann ein Bußgeld von 200 € verhängt werden:
  • Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt.
  • Tragen von Kopfhörern.
  • Fahren bei Nacht ohne Licht.
  • Fahren auf dem Gehweg.


VORSCHRIFTEN IN DEUTSCHLAND

Mindestalter

  • 14 Jahre.

Höchstgeschwindigkeit

  • 20 km/h. Elektroroller, die schneller fahren können, sind nicht zugelassen.

Wo darf man fahren?

  •  In Bereichen, die Radfahrern vorbehalten sind.
  • Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf man auf der Straße und außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen fahren. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen ist verboten.

Vorgeschriebene Ausrüstung

  • Weißes Frontlicht und rotes Rücklicht.
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen.
  • Klingel.
  • Parken
  • Sie dürfen am Straßenrand oder auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern sie den Verkehr nicht behindern.
  • Sie dürfen in Fußgängerzonen abgestellt werden, sofern diese für Elektroroller freigegeben sind.
  • Versicherungspolice
  • Der Elektroroller muss versichert sein und das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen, das 12 Monate gültig ist.
  • Im Falle eines Unfalls übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter.
  • Die Versicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt.
  • Beim Verkauf von Elektrorollern, die für den deutschen Markt bestimmt sind, muss die ABE in den Unterlagen enthalten sein. Beim Kauf eines Elektrorollers sollte auf diese Unterlagen geachtet werden.
  • Wenn er keine ABE hat, darf er nicht im Straßenverkehr genutzt werden.

Blutalkoholgrenze

  • 0,5 ‰.
  • Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger gilt während der Probezeit eine Grenze von 0,0 ‰. Wer unter Alkoholeinfluss einen Elektroroller fährt, kann seinen Führerschein verlieren.

    Sonstiges

    Zusammenklappbare Elektroroller dürfen in Fernverkehrszügen kostenlos als Handgepäck mitgeführt werden.

     

    VORSCHRIFTEN IN FRANKREICH

    Mindestalter

    • 12 Jahre alt.

    Höchstgeschwindigkeit

    • 25 km/h. Der Elektroroller muss konstruktionsbedingt mit dieser Geschwindigkeit gefahren werden.

    Wo ist das Fahren erlaubt?

    • Auf Radwegen innerhalb geschlossener Ortschaften.
    • Falls es keine gibt, dürfen Sie auf der Straße fahren, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h beträgt.
    • Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie nur „voies vertes“ (gemeinsame Wege und Radwege) benutzen. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen ist verboten. Städte können dies jedoch erlauben. Es gilt Schrittgeschwindigkeit (6 km/h).
    • In Ausnahmefällen können Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektroroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

    Blutalkoholgrenze.

    • 0,5 ‰.
    • 14 von 24

    Parken

    • Das Parken des Rollers auf dem Gehweg ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindert werden.

    Ausnahme Paris.

    • Das Parken auf Gehwegen ist verboten. Es kann eine Geldstrafe von 49 Euro verhängt werden, außerdem können Abschleppkosten anfallen.

    Vorgeschriebene Ausrüstung

    • Bremsen.
    • Klingel.
    • Front- und Rückleuchten.
    • Rück- und Seitenreflektoren.
    • Reflektierende Kleidung bei Nacht und schlechter Sicht.


    Helm und Kopfhörer

    • Helme sind nicht vorgeschrieben, werden aber empfohlen. – Kopfhörer sind verboten.

    Versicherungspolice

    • Für das Fahren eines Elektrorollers in Frankreich ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

    Geldstrafen

    • Fahren mit Kopfhörern: 35 Euro.
    • Fahren auf dem Gehweg: 135 Euro.
    • Die Benutzung eines Elektrorollers mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h: 1.500 Euro.

     

    VORSCHRIFTEN IN ITALIEN

    Mindestalter

    • 14 Jahre.

    Höchstgeschwindigkeit

    • 20 km/h.
    • 6 km/h in Fußgängerbereichen.

    Helm

    • Helme werden allen empfohlen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen Helme tragen.

    Wo darf man fahren?

    • Auf Radwegen und gemeinsamen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. – Auf innerstädtischen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
    • In Fußgängerzonen (max. 6 km/h).
    • Das Fahren auf Gehwegen und entgegen der Fahrtrichtung ist verboten.

    Parken

    • Das Parken auf der Straße ist erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert und keine Ein- oder Ausgänge oder Gehwege blockiert werden.
    • Auf Gehwegen darf der Elektroroller nur in ausgewiesenen Bereichen abgestellt werden.
    Versicherungspolice
    • Eine Haftpflichtversicherung ist für Elektroroller nicht vorgeschrieben.

    Vorgeschriebene Ausrüstung

    • Bremsen (*Neu: vorne und hinten). – Klingel.
    • Front- und Rückleuchten.
    • Reflektoren.
    • Neu: Fahrtrichtungsanzeiger (gelb blinkende Leuchten vorne und hinten).
    • Reflektierende Kleidung (bei Dunkelheit, ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang).
    *Mit „neu“ gekennzeichnete Merkmale gelten für alle neuen Elektroroller, die ab Oktober 2022 in Italien auf den Markt gebracht werden. Ältere Elektroroller müssen die neuen Anforderungen erst ab dem 1. Januar 2024 erfüllen.


    Geldstrafen

    • Das Fahren zu zweit auf einem Elektroroller kann eine Geldstrafe zwischen 100 und 400 € nach sich ziehen.
    • Elektroroller, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Beleuchtung, Blinker usw.), können bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt werden.
    • Aufgerüstete Elektroroller, z. B. mit einem leistungsstärkeren Motor, können beschlagnahmt werden und zu einer Geldstrafe führen.
    • Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung werden mit Geldstrafen von 42 bis 168 € geahndet.
    • Im Juni 2023 kündigte die italienische Regierung strengere Vorschriften für E-Scooter-Fahrer an. Neben Helmen werden auch eine Haftpflichtversicherung und Kennzeichen verpflichtend sein. Das Parlament muss die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften noch verabschieden.

     

    VORSCHRIFTEN IN PORTUGAL

    Mindestalter

    • Es gibt kein gesetzliches Mindestalter. Um einen E-Scooter zu mieten, müssen Sie jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen.

    Höchstgeschwindigkeit

    • 25 km/h.
    • Miet-E-Scooter in Lissabon fahren höchstens 20 km/h.

    Helm

    • Die Nutzung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.

    Wo darf man fahren?

    • Es müssen Fahrradwege und Straßen genutzt werden. Falls diese nicht vorhanden sind, dürfen innerstädtische Straßen genutzt werden.
    • Das Fahren auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen und in Fußgängerzonen ist verboten.


    Parken

    In Lissabon darf der E-Scooter an folgenden Orten nicht abgestellt werden:

    • Öffentliche Plätze.
    • Gehwege.
    • Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen.
    • Vor historischen Gebäuden.
    • In der Hauptstadt wurden spezielle Parkzonen für E-Scooter eingerichtet.

    Blutalkoholgrenze.

    • 0,5 ‰. Verstöße können mit Geldbußen zwischen 250 € und 2.500 € geahndet werden. Ab 1,2 ‰ besteht die Gefahr einer Freiheitsstrafe.

    Versicherungspolice.

    • Für E-Scooter nicht vorgeschrieben.

    Sonstiges

    • Zur Pflichtausrüstung gehören bei Dunkelheit die Verwendung von Front- und Rücklichtern sowie Reflektoren.
    • Das Fahren mit Kopfhörern oder die Nutzung eines Mobiltelefons ist verboten.

     

    In einer Welt, in der sich die urbane Mobilität rasant verändert, haben sich E-Scooter als dynamisches und aufregendes Verkehrsmittel etabliert. Wie wir gesehen haben, setzen europäische Städte zunehmend auf diesen Trend, und die Vorschriften entwickeln sich weiter, um ein sicheres und harmonisches Miteinander von Nutzern, Fußgängern und herkömmlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten.

    Von den charmanten Straßen Spaniens über die Effizienz Deutschlands und die Eleganz Frankreichs bis hin zum Stil Italiens halten E-Scooter Einzug in das moderne Stadtleben. Diese eleganten und umweltfreundlichen Fahrzeuge bieten eine aufregende und zugleich verantwortungsvolle Möglichkeit, sich durch unsere geschäftigen Stadtlandschaften zu bewegen.

    Ganz gleich, ob Sie an der Seine entlangfahren, die historischen Straßen Roms erkunden oder eine Reise durch das Herz Berlins unternehmen: Denken Sie daran, Ihren Helm aufzusetzen, die örtlichen Vorschriften zu beachten und sich der Revolution anzuschließen. Machen Sie Ihre Stadt zu Ihrem Spielplatz, und lassen Sie den Wind in Ihren Haaren Sie an die Freiheit erinnern, die E-Scooter in unsere modernen Metropolen bringen. Werden Sie Teil der E-Scooter-Revolution und fahren Sie in die Zukunft der urbanen Mobilität!


    Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben oder weitere Informationen zu einem anderen Land wünschen, hinterlassen Sie uns bitte einen Kommentar.

    Für die Erstellung dieser Broschüre wurden die am 4. Juli 2023 auf der Website des EVZ Deutschland veröffentlichten Informationen verwendet.

    1 Kommentar

    • Conseguem me dizer o artigo do código de estrada português que diz isso andei a procura e não consegui encontrar. Obrigado desde ja.

      - Duarte

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